Kreisdelegiertenversammlung
Die Kreisdelegiertenversammlung setzt sich aus dem Kreisvorstand und den Vereinen im Rheinischen Schützenbund, die dem jeweiligen Bereich (Kreis 082 - Rhein-Erft) zugeordnet sind, zusammen. Sie ist für die Wahl bzw. Bestätigung und Entlastung des Vorstandes zuständig.
Gewält wird alle vier Jahre analog in der Satzung geregelten Wahlfolge. Es wird in zwei Gruppen im Abstand von zwei Jahren gewählt.
Die Kreisdelegiertenversammlung muß bis zum 30.Juni eines Geschäftsjahres durchgeführt werden. Die Tagesordnung muß alle Tätigkeitsbereiche enthalten.
In der Kreisdelegiertenversammlung hat jeder Verein und jedes Kreisvorstandsmitglied eine Stimme.
