Die Rundenwettkampfordnung
1. Vorwort
Die in dieser Ordnung genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen alle Geschlechter. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die ausdrückliche Nennung al-ler Geschlechter verzichtet.
2. Schützenklasse
2.1 Anzahl der Wettkämpfe
Alle Mannschaften tragen zwei Wettkämpfe gegeneinander aus (Hin- und Rückrunde).
2.2 Anzahl der Schützen
Eine Mannschaft kann aus vier Schützen bestehen. Gewertet werden nur die drei besten Schützen. Jeder Schütze kann gleichzeitig für einen Verein in der Disziplin Luftgewehr (Freihand) und Luftgewehr – Auflage starten.
Sollte ein Verein eine oder mehrere Auflage-Mannschaften und keine Freihand-Mannschaft gemeldet haben, so darf ein Schütze dieses Vereins für einen anderen Verein die Disziplin Luftgewehr (Freihand) schießen.
2.3 Austausch der Schützen
Wenn zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins gemeldet sind, muss der Verein für jede Mannschaft mindestens drei Schützen stellen. Wer einmal in der 1. bzw. 2.Mannschaft geschossen hat, darf nicht mehr in der 2. bzw. 3.Mannschaft starten!
2.4 Wettkampftermine
Die Terminplanung wird durch den Rundenwettkampfleiter festgelegt. Nach dem letzten Wettkampftag der laufenden Saison sind keine Wettkämpfe mehr gestattet!
2.5 Schießzeit
Geschossen wird freitags, 20:00 Uhr. Grundsätzlich ist der festgeschriebene Termin verbindlich. Kann eine Mannschaft den Termin nicht einhalten, muss sie sich bis spätestens mittwochs vor dem angesetzten Termin beim gegnerischen Verein melden, um einen neuen Schießtag zu vereinbaren.
Ein Vor- oder Nachschießen einzelner Schützen ist nicht gestattet!
2.6 Disziplinen, Anzahl Schüsse, Scheiben
Geschossen werden 30 Schuss Luftgewehr, je nach Gruppe stehend freihändig oder stehend aufgelegt auf 10 m-Scheibenzuganlage oder elektronischen Scheibenanla-gen. Vor dem 1.Wertungsschuß können beliebig viele Probeschüsse abgegeben wer-den. Die Schießzeit beträgt einschließlich der Probeschüsse 60 Minuten.

Gruppe Freihand: 30 Wertungsscheiben à 1 Schuss
Gruppe Auflage: 30 Wertungsscheiben à 1 Schuss

Die Verwendung von Streifenscheiben ist gestattet. Die Scheibennummern und die Namen der Schützen müssen vor dem Wettkampf in die Ergebnisliste eingetragen werden. Jeder Schütze ist für die Anzahl und Beschaffenheit seiner Scheiben selbst verantwortlich. Auf dem Schießstand gibt es keine Schützenhilfe (eine zweite Person, die das Gewehr lädt, die Scheiben in die Scheibenhalterung steckt und nach vorne transportiert etc.)
2.7 Ausrüstung
In der Disziplin Luftgewehr – Auflage darf am Luftgewehr kein Handstopper angebracht werden! Es ist gestattet, das Luftgewehr mit einem Auflagekeil zu versehen. Dabei ist zu beachten, dass folgende Maße nicht überschritten werden: Höhe des Vorderschaftes: 120 mm; Gesamtbreite des Vorderschaftes: 60 mm
2.8 Auswertung
Sobald ein Schütze seine Wertungsschüsse absolviert hat, sind die Scheiben an einem zentralen Ort abzulegen und dort bis zur Auswertung zu sammeln. Die Auswertung erfolgt nur durch die Mannschaftsführer oder deren Stellvertreter und hat erst dann zu erfolgen, wenn alle Schützen ihre Wertungsschüsse abgegeben haben. Es ist allen Schützen untersagt, während des laufenden Wettkampfes die eigenen abgelegten Scheiben und die der anderen Schützen auszuwerten! Dies gilt auch für die Mann-schaftsführer oder deren Stellvertreter. Die genaue Beurteilung kann mit einem Schusslochprüfer oder einer Lupe erfolgen. Weiterhin ist die Auswertung der Scheiben mittels einer elektronischen Auswertemaschine oder einer entsprechenden App erlaubt.
Bei elektronischen Scheibenanlagen entfällt die manuelle Auswertung der Schüsse, da die Bewertung des Schusses unmittelbar nach Abgabe elektronisch erfolgt.
2.9 Wertung der Wettkämpfe
Für jeden gewonnenen Wettkampf werden zwei Pluspunkte, für jeden verlorenen Wettkampf zwei Minuspunkte berechnet. Bei Ringgleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt.
Sind in der Abschlußtabelle mehrere Mannschaften Punkt- und Ringgleich sein, ent-scheidet der direkte Vergleich der beiden gegeneinander bestrittenen Wettkämpfe. Dabei werden zunächst die Punkte und anschl. die höhere Gesamtringzahl berücksichtigt.
Bei Ausfall eines Wettkampfes sind beide Mannschaftsführer verpflichtet unverzüglich dem Rundenwettkampfleiter eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Dieser entscheidet in Absprache mit dem Vorstand über die Wertung des Wettkampfes.
Der Wettkampf wird für die Mannschaft, die für den Ausfall des Wettkampfes verantwortlich ist, mit 0 : 2 Punkten und für die gegnerische Mannschaft mit 2 : 0 Punkten gewertet. Desweiteren wird nach Abschluss aller Wettkämpfe beiden Mannschaften die Durchschnittsringzahl aller absolvierten Wettkämpfe als Mannschaftsergebnis zugesprochen. In der Einzelwertung der betroffenen Mannschaftsschützen erfolgt keinerlei Wertung.
2.10. Einteilung der Gruppen
Die zwei ersten Mannschaften jeder Gruppe der letzten Saison steigen auf, die zwei letzten Mannschaften ab. Bei Neuanmeldungen werden die Gruppen immer nach oben auf 7 bzw. 8 Mannschaften aufgestockt. Die endgültige Gruppeneinteilung behält sich der Vorstand vor.
2.11 Ehrungen
Nach Abschluss der Wettkämpfe erhält die Erstplatzierte Mannschaft jeder Gruppe einen Wanderpokal. Hat ein Verein einen Wanderpokal dreimal errungen, so geht er in den Besitz dieses Vereins über. Außerdem erhalten die drei ersten Mannschaften jeder Gruppe eine Urkunde.
2.12 Einzelwertung
Jeder Wettkampf eines Schützen wird gewertet. Sofern ein Schütze die Maximalanzahl der Wettkämpfe in seiner Gruppe erreicht hat, werden die jeweils zwei schlechtesten Ergebnisse gestrichen.
Die drei besten Einzelschützen jeder Gruppe erhalten eine Auszeichnung.
3. Schüler- / Jugendklasse
3.1 Klasseneinteilung
Die Jugend-Rundenwettkämpfe werden in der

Schülerklasse (12 – 14 Jahre) und
Jugendklasse (15 – 17 Jahre)

durchgeführt. Stichtag für die Zuordnung zu den entsprechenden Klassen ist der 01.Oktober. Jeder Jungschütze kann nur in einer Klasse starten. Es ist erlaubt, dass Jungschützen, die aufgrund ihres Alters der Schülerklasse angehören, in der Jugendklasse starten dürfen, aber nicht umgekehrt. Die Entscheidung hierüber ist vor Beginn der Wettkampfsaison dem Jugend-Rundenwettkampfleiter mitzuteilen. Die Altersbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Erreicht ein Jungschütze, der für die Schülerklasse gemeldet wurde, während der laufenden Saison das 15.Lebensjahr, so darf er die Saison nur in der Schülerklasse absolvieren. Grundsätzlich sollten die Jung-schützen in der Schüler- bzw. Jugendklasse schießen. Es ist allen Jungschützen der Ju-gendklasse gestattet, in der laufenden Saison sowohl in der Jugend- als auch in der Schützenklasse an den Start zu geben.
3.2 Richtlinien / Verordnungen
Die teilnehmenden Vereine sind gehalten, im Bereich der Schülerklasse, die Vorschriften des § 27 Abs. 3 des Waffengesetztes (WaffG) einzuhalten. Ausnahmen des Alterserfordernisses (Einzelerlaubnis) sind ggf. in eigener Zuständigkeit des Vereins, rechtzeitig vor Beginn der Wettkampfsaison (Stichtag 1.Oktober), beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, zu beantragen und bei den Wettkämpfen stets mitzuführen.
3.2.1 Wann dürfen Minderjährige schiessen?
unter 12 Jahren Das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, ist unter der Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder des Erziehungsberechtigten und mit behördlicher Erlaubnis (hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins über die schießsportli-che Begabung vorzulegen) gestattet!
12 bis 15 Jahre Das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, ist unter der Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder des Erziehungsberechtigten gestattet!
ab 16 Jahre Das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, ist erlaubt!
3.3 Mannschaftsstärke
Eine Mannschaft kann aus vier Jungschützen bestehen. Gewertet werden nur die drei besten Jungschützen. Jeder Jungschütze darf nur für einen Verein starten.
3.4 Austausch von Schützen
Wenn zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins gemeldet sind, muss der Verein für jede Mannschaft mindestens drei Jungschützen stellen. Wer einmal in der 1. bzw. 2.Mannschaft geschossen hat, darf nicht mehr in der 2. bzw. 3.Mannschaft starten!
Beim „Finalschießen“ dürfen nur die Jungschützen für die teilnehmenden Mannschaften eingesetzt werden, die auch in der abgelaufenen Saison in diesen Mannschaften geschossen haben. Ein gemäß o.a. Austausch von Jungschützen ist nicht zugelassen!
3.5 Wettkampftermine
Die Wettkampftermine werden vor Beginn der Saison durch den Jugend-Rundenwettkampfleiter festgelegt.
3.6 Wettkampfmodus
Die Wettkämpfe werden in Form von „Staffeltagen“ ausgetragen, d.h. jede Mannschaft trägt einen Wettkampf auf ihrem Heimstand aus. An diesem Wettkampftag haben alle übrigen Mannschaften der Gruppe auf diesem Stand zu erscheinen.
3.7 Schießzeiten
Geschossen wird samstags, 14:00 Uhr. Grundsätzlich ist der festgeschriebene Termin verbindlich. Kann eine Mannschaft den Termin nicht einhalten, muss sie sich bis spä-testens mittwochs vor dem angesetzten Termin bei den gegnerischen Mannschaften melden, um einen neuen Schießtag zu vereinbaren. Eine Verlegung des letzten Wettkampftages ist nur mit vorheriger Genehmigung des Jugend-Rundenwettkampfleiters gestattet! Ein Vor- und Nachschießen einzelner Mannschaften bzw. einzelner Jungschützen ist nicht gestattet!
3.8. Ausrüstung
Für das Auflageschießen darf in der Schülerklasse am Luftgewehr ein Handstopper angebracht werden. In der Jugendklasse wird ohne Handstopper geschossen. Es ist gestattet, das Luftgewehr mit einem Auflagekeil zu versehen. Dabei ist zu beachten, dass folgende Maße nicht überschritten werden: Höhe des Vorderschaftes: 120 mm; Gesamtbreite des Vorderschaftes: 60 mm
3.9 Disziplinen
Geschossen werden

in der Schülerklasse 15 Schuss
in der Jugendklasse 20 Schuss

Luftgewehr - Auflage auf 10 m-Scheibenzuganlage oder elektronischen Scheibenanlagen.
In der Schülerklasse ist es, sofern andere Jungschützen nicht in irgendeiner Art und Weise nachteilig beeinträchtigt werden und die Sicherheit nicht gefährdet ist, zum Wechseln der Wettkampfscheiben und zum sicheren Landen einen Betreuer hinzuziehen.
3.10 Ergebnislisten
Die Namen der Schützen müssen vor Beginn des Wettkampfes in die Ergebnisliste eingetragen werden.
3.11 Scheiben
Der Jungschütze erhält 15 (Schülerklasse) bzw. 20 (Jugendklasse) Wertungsscheiben. Die Verwendung von Streifenscheiben ist gestattet. Vor dem 1.Wertungsschuß können beliebig viele Probeschüsse abgegeben werden. Jeder Jungschütze ist für die Anzahl und Beschaffenheit sowie für die Schussabgabe auf die Scheibe selbst verantwortlich. Sobald ein Jungschütze seine Wertungsschüsse abgegeben hat, sind diese Wettkampfscheiben an einem zentralen Ort abzulegen und dort bis zur Auswertung aufzubewahren.
3.12 Auswertung
Die Auswertung der Wettkampfscheiben erfolgt nach Abgabe aller Wertungsschüsse ausschließlich durch die Mannschaftsführer oder deren Stellvertreter des Heim- und der Gästevereine. Die Auswertung der Scheiben erfolgt durch den jeweiligen betroffenen Verein in Verbindung mit einem weiteren Verein (nur 2 Personen). Die genaue Beurteilung des Schusses kann dabei mit Hilfe eines Schusslochprüfers oder einer Lupe erfolgen. Weiterhin ist die Auswertung der Scheiben mittels einer elektronischen Auswertemaschine oder einer entsprechenden App erlaubt. Es ist allen Jungschützen untersagt, während des laufenden Wettkampfes die eigenen abgelegten Scheiben, sowie die der anderen Schützen, auszuwerten. Dies gilt auch für die Mannschaftsführer oder deren Stellvertreter. Sollte eine Mannschaft am Wettkampftag nicht anwesend sein, wird der Wettkampf für die betroffene Mannschaft als verloren gewertet!
Die Auswertung der Scheiben beim Finalschießen erfolgt durch einen Schützen des gastgebenden Vereins im Beisein der beteiligten Mannschaftsführer.
3.13 Wertung der Wettkämpfe
Da die Wettkämpfe in Form von „Staffeltagen“ ausgetragen werden, erfolgt keine Punktevergabe für die absolvierten Wettkämpfe. Die Reihenfolge in der Abschlusstabelle der Saison ergibt sich aus der erzielten Durchschnittsringzahl, d.h., die Mannschaft mit der höchsten Durchschnittsringzahl wird Gruppensieger in der entsprechenden Gruppe. Sollten am Ende der Saison zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Durchschnittsringzahl erreicht haben, erhalten diese betreffenden Mann-schaften jeweils die gleiche Platzierung.
Haben beim „Finalschießen“ alle Mannschaften in einer Klasse die gleiche Ringzahl erzielt, so werden zunächst die Ergebnisse des vierten Jungschützen in die Mannschaftswertung mit einbezogen. Ergibt sich immer noch ein Gleichstand, so werden dann die Anzahl der meistgeschossenen 10er, 9er, 8er etc. berücksichtigt.
3.14 Finalschießen
Am Ende der Saison ermitteln die jeweils Gruppenersten den Gesamtsieger in der Schüler- und Jugendklasse. Wenn nach Abschluss der Staffeltage zwei oder mehr Mannschaften in einer Gruppe die gleiche Durchschnittsringzahl erzielt haben, nehmen alle betroffenen Mannschaften am Finalschießen teil. Das hier erzielte Mannschaftsergebnis wird dann letztlich für die Ermittlung des Gruppensiegs herangezogen. Dieses Schießen sollte nach Möglichkeit auf einem neutralen Schießstand statt-finden. Der Austragungsort wird während der laufenden Saison durch den Jugend-Rundenwettkampfleiter festgelegt.
3.15 Einzelwertung
Jeder Wettkampf eines Jungschützen wird gewertet. Bei der Ermittlung des besten Einzelschützen am Ende der Saison, werden die jeweils drei (bei Gruppen mit 4 Mannschaften) bzw. vier (bei Gruppen mit 5 Mannschaften) besten Einzelergebnisse des einzelnen Jungschützen berücksichtigt.
3.16 Ehrungen
Nach Abschluss der Wettkämpfe erhalten die Gruppensieger einen Wanderpokal. Alle Mannschaften jeder Gruppe erhalten zusätzlich eine Urkunde. Die drei besten Einzelschützen jeder Gruppe erhalten eine Auszeichnung. Der jeweilige Sieger des Finalschießens erhält einen weiteren Wanderpokal. Hat ein Verein einen Wanderpokal dreimal gewonnen, so geht er in den Besitz des Vereins über.
4. Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist auf den Schützenständen untersagt! Bei Zuwiderhandlungen wird der Schütze für die restliche Saison disqualifiziert werden!
5. Disqualifikation
Wird bei der Auswertung der Scheiben festgestellt, dass ein Schütze sein Einzelergebnis durch die Abgabe von falschen Scheiben oder sonstigen anderen Einflüssen manipuliert hat, so sind diese Scheiben unmittelbar, zusammen mit der Ergebnisliste, dem Runden-wettkampfleiter zu übergeben. Der Vorstand entscheidet anschl. über eine Disqualifikation des Schützen für den Rest der laufenden Saison, für alle Vereine und alle erzielten Einzelergebnisse werden gestrichen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Sanktionsmaßnahmen für diesen Schützen aussprechen.
6. Datenschutz
Mit der Teilnahme an den Runden- und Jugend-Rundenwettkämpfen des Schützenkreises Nordwest erklärt sich der Schütze damit einverstanden, dass seine für die Rundenwettkämpfe benötigten wettkampfrelevanten Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Vereinsname) und die im Rundenwettkampf erzielten Einzel- und Mannschaftsergebnisse zu organisatorischen und dokumentarischen Zwecken erfasst und in Ergebnislisten und Statistiken im Internet/Social Media und allgemeinen Printmedien (z.B. Tageszeitung) evtl. auch mit Fotos veröffentlicht werden, soweit der Schütze diesem nicht widerspricht.
7. Schlussbestimmungen
Diese Ordnung wurde am 15.September 2020 beschlossen.